Ab bestimmten Schwellenwerten, etwa bei großen Industrieanlagen, Massentierhaltung, Abfallbehandlungsanlagen oder Infrastrukturprojekten, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVP-G 2000 verpflichtend. Die UVP besteht aus zahlreichen Fachgutachten, die zusammen ein umfassendes Bild der Umweltauswirkungen zeichnen.
Ich erstelle die umwelttechnischen Fachbeiträge zu Luft, Lärm, Geruch und Abfallwirtschaft. Diese Beiträge folgen einer strengen inhaltlichen Systematik nach UVP-G: Ist-Zustand, Prognose der Auswirkungen, Bewertung der Erheblichkeit, Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung, verbleibende Auswirkungen.
Parallel führe ich auch die UVP-Vorprüfung durch, also die Klärung der Frage, ob Ihr Projekt überhaupt UVP-pflichtig ist. Diese Einstufung ist entscheidend für die weitere Verfahrensstrategie und kann erhebliche Auswirkungen auf Zeit und Kosten haben.
Vorteile für Sie als Kunde
Fachbeiträge Luft, Lärm, Geruch für UVP-Einreichung
UVP-Vorprüfung (Einzelfallprüfung nach Anhang 1 UVP-G)
Enge Abstimmung mit UVP-Koordinator und Behörde
Berücksichtigung aktueller Spruchpraxis des BVwG
Fachliche Stellungnahmen im laufenden UVP-Verfahren
Vertretung in der mündlichen Verhandlung
Typische Anwendungsfelder
Industriegroßprojekte (Energieerzeugung, Chemie, Zement)
UVP-pflichtige Tierhaltungsanlagen
Abfallbehandlungs- und Deponieprojekte
Verkehrsinfrastruktur
Einzelfallprüfung bei unklaren Schwellenwerten
Warum professionelle UVP-Fachbeiträge?
UVP-Verfahren sind die komplexesten Umweltverfahren in Österreich, mit intensiver Beteiligung von Umweltanwaltschaft, Bürgerinitiativen und Sachverständigen. Fehler in einem Fachbeitrag können das gesamte Verfahren gefährden oder zu monatelangen Rückfrageschleifen führen.
Durch meine frühere Tätigkeit bei der OÖ Umweltanwaltschaft kenne ich genau die fachlichen und methodischen Anforderungen, die an UVP-Fachbeiträge gestellt werden. Ich liefere nicht nur Berechnungen, sondern Argumentationen, die der Überprüfung durch kritische Fachinstanzen standhalten.

