§ 82b der Gewerbeordnung 1994 verpflichtet den Inhaber jeder genehmigten Betriebsanlage, diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die Frist beträgt grundsätzlich fünf Jahre, sechs Jahre für Anlagen, die im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigt wurden, oder eine andere Frist, sofern der Genehmigungsbescheid das vorsieht. Über jede Prüfung ist eine Prüfbescheinigung mit vollständiger Dokumentation auszustellen, die in der Betriebsanlage aufbewahrt werden muss.
Ich führe diese Überprüfungen persönlich durch und erstelle den Prüfbericht für die Behörde. Die Prüfung umfasst eine Begehung der Anlage, eine Kontrolle der Betriebsweise sowie die Bewertung der Einhaltung aller Bescheidauflagen und aktuellen technischen Standards.
Bei festgestellten Abweichungen zeige ich konkrete Nachbesserungsschritte auf, pragmatisch und auf die betriebliche Realität abgestimmt. Häufig entdecke ich dabei auch Optimierungspotenzial bei Energie, Emissionen oder Verfahrenssicherheit, das sich für Sie als Betreiber direkt auszahlt.
Vorteile für Sie als Kunde
Erfüllung der gesetzlichen Pflicht nach §82b GewO
Prüfbescheinigung direkt für die Behörde vorbereitet
Frühzeitige Erkennung von Nachbesserungsbedarf
Rechtssicherheit durch Ziviltechniker-Gutachten
Direkter Ansprechpartner bei Rückfragen der BH
Identifikation von Optimierungspotenzial bei Energie und Emissionen
Typische Anwendungsfelder
Produktionsanlagen in Industrie und Gewerbe
Emittierende Betriebsanlagen (Luft, Lärm, Geruch)
Tierhaltungsbetriebe mit gewerbebehördlicher Genehmigung
Anlagen mit gefährlichen Stoffen
Tankstellen, Lager und Umschlagplätze
Warum ist die Überprüfung wichtig?
Die wiederkehrende Überprüfung nach § 82b GewO ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sie dient auch dem Schutz des Betreibers. Sie stellt sicher, dass die Anlage rechtskonform betrieben wird, und schützt vor nachträglichen Auflagen der Behörde bei Kontrollen.
Werden die Prüfungen nicht fristgerecht durchgeführt, drohen verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen, im Extremfall sogar die Betriebsstilllegung. Mit einer rechtzeitigen § 82b-Überprüfung sind Sie auf der sicheren Seite und erhalten als Bonus konkrete Hinweise, wie Sie Ihre Anlage weiterentwickeln können.

