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§82b GewO Überprüfungen

Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung Ihrer Betriebsanlage.
Fachlich fundiert, behördensicher und mit Mehrwert durch Optimierungsempfehlungen.

§ 82b der Gewerbeordnung 1994 verpflichtet den Inhaber jeder genehmigten Betriebsanlage, diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die Frist beträgt grundsätzlich fünf Jahre, sechs Jahre für Anlagen, die im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigt wurden, oder eine andere Frist, sofern der Genehmigungsbescheid das vorsieht. Über jede Prüfung ist eine Prüfbescheinigung mit vollständiger Dokumentation auszustellen, die in der Betriebsanlage aufbewahrt werden muss.

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Ich führe diese Überprüfungen persönlich durch und erstelle den Prüfbericht für die Behörde. Die Prüfung umfasst eine Begehung der Anlage, eine Kontrolle der Betriebsweise sowie die Bewertung der Einhaltung aller Bescheidauflagen und aktuellen technischen Standards.

 

Bei festgestellten Abweichungen zeige ich konkrete Nachbesserungsschritte auf, pragmatisch und auf die betriebliche Realität abgestimmt. Häufig entdecke ich dabei auch Optimierungspotenzial bei Energie, Emissionen oder Verfahrenssicherheit, das sich für Sie als Betreiber direkt auszahlt.

Vorteile für Sie als Kunde

Erfüllung der gesetzlichen Pflicht nach §82b GewO

Prüfbescheinigung direkt für die Behörde vorbereitet

Frühzeitige Erkennung von Nachbesserungsbedarf

Rechtssicherheit durch Ziviltechniker-Gutachten

Direkter Ansprechpartner bei Rückfragen der BH

Identifikation von Optimierungspotenzial bei Energie und Emissionen

Typische Anwendungsfelder

Produktionsanlagen in Industrie und Gewerbe

Emittierende Betriebsanlagen (Luft, Lärm, Geruch)

Tierhaltungsbetriebe mit gewerbebehördlicher Genehmigung

Anlagen mit gefährlichen Stoffen

Tankstellen, Lager und Umschlagplätze

Warum ist die Überprüfung wichtig?

Die wiederkehrende Überprüfung nach § 82b GewO ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sie dient auch dem Schutz des Betreibers. Sie stellt sicher, dass die Anlage rechtskonform betrieben wird, und schützt vor nachträglichen Auflagen der Behörde bei Kontrollen.

Werden die Prüfungen nicht fristgerecht durchgeführt, drohen verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen, im Extremfall sogar die Betriebsstilllegung. Mit einer rechtzeitigen § 82b-Überprüfung sind Sie auf der sicheren Seite und erhalten als Bonus konkrete Hinweise, wie Sie Ihre Anlage weiterentwickeln können.

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